Mittwoch, 11. November 2015

Verordnung "Wildnis am Rathsberg" - Teil 2

Wie im August berichtet ist eine neue Verordnung für das Naturschutzgebiet "Wildnis am Rathsberg" in Arbeit, bei deren Gestaltung auch die DIMB IG Erlangen an der Seite des DAV mitzuwirken versucht. Insbesondere die Präzisierung des Betretungsrechts, welches in der neuen Fassung für Fußgänger und Radfahrer nur noch einen breiten Schotterweg vorsieht, ist uns ein Dorn im Auge.

Leider lässt eine uns vorliegende Antwort der Regierung von Mittelfranken nicht auf eine Anpassung des Verordnungsentwurfes hoffen. Unser Vorschlag, einen weitgehend naturbelassenen Weg durch das Naturschutzgebiet für Fußgänger und MTBer frei zu geben wird demnach keine Berücksichtigung finden. U. a. werden die Konflikte zwischen Privatwaldbesitzern und MTBern angeführt, um die Ablehnung zu rechtfertigen. Die Frage, wie dem Drang der Bevölkerung nach sportlichem Ausgleich in ursprünglicher Natur Rechnung getragen werden kann, bleibt unbeantwortet.

Aus unserer Sicht ein weiterer Schritt in die falsche Richtung, der anstatt zur Entspannung wohl eher zu einer Verschärfung der gegenwärtigen Problematik beitragen wird.

Die, wie z.B. am südwestlichen Ende des Gebiets angebrachten "Radfahren verboten" Schilder legen dem Besucher nahe, dass ein Betreten zu Fuß erlaubt wäre. Auch das ist verboten! Diese einseitige Beschilderung lässt den Schluss zu, dass es damit nicht primär um den Schutz der Natur, sondern um die Diskriminierung von Mountainbikern geht.