Freiburg und Erlangen – beides mittelgroße Städte mit studentisch geprägtem Flair und fahrradbegeisterter Bevölkerung, die die umliegenden Wälder zur Naherholung nutzt und dabei bevorzugt auf schmalen Wegen unterwegs ist.
Sicherlich lassen sich weitere Gemeinsamkeiten finden – allerdings auch entscheidende Unterschiede: Im Gegensatz zu Freiburg, wo Ende April bereits die zweite offiziell genehmigte MTB-Strecke eröffnet wurde, stehen wir in Erlangen in dieser Hinsicht noch ganz am Anfang.
Zwar gilt in Freiburg wie in ganz Baden-Württemberg offiziell die Zwei-Meter-Regel, sie wird aber nicht durchgesetzt und so steht in der Breisgaumetropole ein weitläufiges Trailnetz zur Verfügung.
Beide Strecken, die „Borderline“, sowie der neue „Canadian Trail“ werden von einem Verein getragen, dem Mountainbike Freiburg e.V.
Dieser übernimmt im Rahmen eines mit dem städtischen Forstamt
geschlossenen Gestattungsvertrags die Haftung und Verkehrssicherung der
auf städtischem Grund angelegten Strecken. Fragen des Denkmalschutzes
und des Naturschutzes wurden in Absprache mit dem Umweltschutzamt der
Stadt Freiburg bei der Planung und dem Bau der Trails berücksichtigt.
Das
Forstamt lobt die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem auf
mittlerweile über 500 Mitglieder angewachsenen Verein und verspricht
sich von der Genehmigung attraktiver Strecken eine Reduzierung der
Anlage illegaler Trails und Vermeidung von Begegnungskonflikten.
Ein wie wir meinen gelungenes Beispiel, das auch Vorbildcharakter für Erlangen haben sollte. Allerdings sind sich auch die Freiburger Biker weitestgehend einig: Attraktive Abfahrten können helfen, das wilde Anlegen neuer Strecken in den Griff zu bekommen. Strecken wie der neu entstandene Canadian Trail kanalisieren in stark frequentierten Waldgebieten den Verkehr und helfen so Konflikte zu entschärfen. Trotzdem bleibt der Leitgedanke: Mountainbiker wollen ein freies Wegerecht mit wenigen, wohlbegründeten Einschränkungen (Naturschutz, stark frequentierte Spazierwege) und kein Pauschalverbot mit wenigen Ausnahmen.
In Erlangen befinden uns derzeit in Dialog mit den zuständigen Stellen und sondieren, ob und wie einzelne bestehende Trails für Mountainbiker attraktiver gestaltet oder neu geschaffen werden können.
Man kann nur hoffen, dass sich Ämter und Behörden Erfolgsgeschichten wie die Freiburger Trails zum Vorbild nehmen. Probleme können nicht durch Verbote, sondern nur in Zusammenarbeit aller mittels kreativer Ideen gelöst werden. Auf Seiten der Mountainbiker erfordert das Engagement und in kritischen Bereichen die Bereitschaft zur Selbstbeschränkung - das sollte doch kein Problem sein.
Freitag, 15. Mai 2015
Dienstag, 5. Mai 2015
Vermintes Gelände
In
letzter Zeit wurden im Tennenloher Forst vermehrt Mountainbiker von
der Polizei angehalten und darauf aufmerksam gemacht, dass das
Befahren von schmalen Wegen verboten ist. Doch ist die erhöhte
Polizeipräsenz tatsächlich erforderlich? Wer dieser Frage nachgeht,
begibt sich auf vermintes Gelände – im wahrsten Sinne des Wortes.
Es gibt im Tennenloher Forst zwei Umstände, die zum Erlassen von
Verordnungen geführt haben: Munitionsbelastung und Naturschutz.
Kontrollen im Bereich der Winterleite werden mit der 2014 neu
aufgelegten Sperrverordnung [1] für den Tennenloher Forst vom
24.03.1994, die letztendlich dem Schutz der Bevölkerung dienen soll,
begründet. Das Betreten des vermutlich am höchsten mit Kampfmitteln
belasteten Bereichs um das Pferdegehege wird (zusätzlich) von der
Verordnung über das Naturschutzgebiet Tennenloher Forst [2]
geregelt.
Wer
hier
Lösungen
für ein legales Befahren der Trails erarbeiten möchte, muss sich in
zahlreiche
Details einarbeiten. Unsere AG Tennenlohe beschäftigt
sich sein Monaten damit,
sich
das
erforderliche Detailwissen anzueignen.
Am
23. April sind Martin und Christof nach Ansbach gefahren, um Einsicht
in das dem Naturschutzgebiet zugrunde liegende Schutzgutachten zu
nehmen. Da
die Unterlagen online nicht verfügbar sind, haben sich die beiden
zur
Regierung
von Mittelfranken aufgemacht und dort in
zweistündiger Recherche 4 Ordner, 1 Stehsammler und 20cm
Fachgutachten durchgearbeitet. Sie konnten auch mit der zuständigen
Fachfrau ein offenes und angeregtes Gespräch führen.
Im
nächsten Schritt wird sich die AG Tennenlohe kritisch
mit der oben genannten Sperrverordnung auseinandersetzen,
da auch hier noch
verschiedene
Fragen für uns offen sind. Wir wollen verstehen, wie hoch die Gefährdung durch Munition im
Bereich des Sperrgebietes tatsächlich ist. Nach unserem Verständnis gibt
es im Bereich der ehemaligen Range 6 stark belastete Bereiche. Diese
liegen alle im Naturschutzgebiet, sind aber z.T. nicht gesichert. In den
Außenbereichen des ehemaligen Schießplatzes – z.B. an der Winterleite -
ist nach Gesprächen mit Fachleuten dagegen kaum mit einer
Munitionsbelastung zu rechnen. Trotzdem gilt dort auch eine
Sperrverordnung, die das Betreten außerhalb der Schotterwege verbietet.
Warum ausgerechnet dort ein Schwerpunkt der Polizeikontrollen ist, ist
zu klären. Wahrlich
keine „glamourösen“ Neuigkeiten, aber das ist akribische
Hintergrundrecherche nie, sie muss aber gemacht werden, wenn man als
kompetenter Ansprechpartner wahrgenommen werden und
fundierte Lösungen erarbeiten möchte.
Links:
[2] http://www.erlangen-hoechstadt.de/fileadmin/eigene_dateien/das_amt/Natur-_und_Artenschutz/Naturschutzgebiete/Verordnung_Tennenloher_Forst.pdf
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